Unabhängig und verantwortlich,
vom ersten Entwurf bis zur Fertigstellung

Integrales Planen fußt auf einer interdisziplinären und untereinander abgestimmten Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten beim Entwurf, der Planung, Ausführung und späteren Nutzung des Gebäudes. Neben dem Auftraggeber sind das die Architekten und Ingenieure aller Fachgebiete, Gutachter, Ausführende, Hersteller und Nutzer.

Die systematische Zusammenstellung aller Beratungs- und Planungsleistungen unserer Architekten und Ingenieure lehnt sich an die Methodologie vergleichbarer Honorartafeln in Deutschland (www.hoai.de), Österreich (www.arching.at) und Großbritannien (www.architecture.com) an. Die Honorartafel ist an die slowenische Gesetzgebung angepasst und fasst die aktuelle slowenische und internationale Praxis zusammen.

I. Methodologie

Die Gestaltung der gebauten Umwelt ist ein Knotenpunkt vieler, oft widersprüchlicher Interessen. Allerdings ist der Konflikt meist nur scheinbar – er entsteht durch den Mangel an offenem Dialog, der Synergieeffekte und Voraussetzungen für nachhaltige und qualitätsgerechte Eingriffe in unsere Umgebung schafft

Die Koordination der interdisziplinären Prozesse ist die Aufgabe des verantwortlichen Planers, welcher den Gestaltungsprozess leitet und für einen klaren Inhalt und zielorientiertes Planen sorgt. Bei der Einbindung der Hersteller und Ausführenden sorgt er außerdem für einen transparenten Bieterdialog.

Heute läuft der Planungsprozess mit Hilfe von BIM (Bauwerksdatenmodellierung in digitaler Umgebung). BIM begleitet das Projekt über den gesamten Lebenszyklus, es verbessert die Planungsgenauigkeit und Transparenz und trägt zur besseren Verständlichkeit von Planungslösungen bei. Die Digitalisierung und Visualisierung des Projekts beginnt schon im Vorentwurf und läuft über ein interdisziplinäres 3D Modell, das keine Ungereimtheiten bei der Entwicklung von Projektlösungen zulässt.

Planung

Beratung

Projektleitung

»Unabhängig und verantwortungsvoll von der ersten Idee bis zur Nutzung« planen wir seit mehr als 25 Jahren, mit mehr als 120 fest angestellten Architekten, Ingenieuren und Technikern, integral. Wir decken dabei alle Planungsphasen ab, von der ersten Idee bis zum Projektabschluss.

PROTIM Ržišnik Perc architekten und ingenieuren

Andrej Ržišnik, univ. dipl. inž. arh.

I.1 Leistungsbereiche und Projektphasen

 

Projektne faze

I.2 Beschreibung der Leistungen und Projektphasen

    • A GRUNDLAGENERMITTLUNG
      • A.1 MASTERPLAN

        Der Masterplan ist ein Strategiepapier, das in Form von grafischer Darstellung und Beschreibungen die raumplanerischen und technologischen Bedürfnisse der Gebäude bzw. Gebäudekomplexe und ihre Entwicklungspotentiale und -einschränkungen veranschaulicht, sowie deren finanzielle und terminliche Ausrichtung, Visionen und Entwicklungsziele darstellt.

        Der Erstellung des Masterplans liegt eine genaue Analyse des Bestands und das Einarbeiten in die lokalen Gegebenheiten zu Grunde. Der Masterplan ist eine breit gestreute Sammlung fachlicher Inhalte, welche eine qualifizierte Kommunikation und Abstimmung mit allen Projektbeteiligten über die Entwicklungsstrategie ermöglicht. Im Masterplan sind auch die mit der Entwicklung verbundenen Möglichkeiten und der Risikograd bestimmt. Eine erfolgreiche und wirtschaftliche Ausführung basiert auf der klaren Vision einer natürlichen Entwicklung, welche in der Machbarkeitsstudie begründet ist, einer genauen Terminplanung und finanzieller Zurückhaltung.

        Ziel des Masterplans ist es, eine professionelle Grundlage präziser und überprüfter Ausgangsdaten für strategische Entscheidungen bei Großinvestitionen zu schaffen, insbesondere bei der Entwicklung und Erweiterung von Gebäudekomplexen, die eine größere Anzahl von Gebäuden und/oder anspruchsvollere gebäudetechnische, organisatorische und technologische Prozesse und Systeme umfassen.

      • A.1.1 PROJEKTGRUNDLAGEN

        Die Projektgrundlagen stellen die Grundlagen für die weiteren Phasen der städtebaulichen Planung sowie für die weiteren Projektphasen dar. In dieser Phase werden vorhandene Dokumente zur Raumordnung gesammelt und ausgewertet. Dabei werden die Rahmenbedingungen für die geplante Investition bzw. deren Lage auf mögliche Einschränkungen (physische Eigenschaften des Baugrunds, Zustände der Bestandsgebäude, Schutzvorschriften im Raum, …) und die städtebaulichen Vorschriften (Flächennutzung/-widmung und Bebauungspläne) geprüft, sowie technische und sachlich-rechtliche Rahmenbedingungen sowie Ansatzpunkte bezüglich des Programms und der Funktionalität bestimmt. Die Bestimmung der Projektgrundlagen durch die Ermittlung der Nutzerbedürfnisse gewährleistet die Planung geeigneter Lösungen, die für die Verwirklichung der Investitionsabsicht und für die Erlangung entsprechender behördlicher Genehmigungen für deren Bau und Nutzung von wesentlicher Bedeutung sind.

        Die Projektgrundlagen definieren die Bedingungen, zu welchen das Projekt erstellt werden kann, identifizieren Risiken und bestimmen Investitionsziele und stellen klare Vorgaben an die weitere Planung.

      • A.1.2 RAUM- UND FUNKTIONSENTWURF

        Die vorläufige Ermittlung der Rahmenbedingungen ist die Grundlage für den Raum- und Funktionsentwurf, die Definition von Gebäudetypologien (Entwurfsvarianten), die Prüfung der Platzierung im Raum, den architektonischen Entwurf mit der Möglichkeit der Einholung von Projektund anderen Bedingungen. Es werden Richtlinien für die Landschaftsplanung und Ansatzpunkte für die Verkehrs- und Infrastrukturplanung festgelegt, sowie ein Koordinationsprozess mit Experten der einzelnen Fachbereiche hergestellt, insofern diese bei der Entwurfsplanung gebraucht werden. Der Raum- und Funktionsentwurf stellt eine Sammeldokumentation für den Projektstart dar, die die Investitionsabsicht mit allen Grundlagen des Bauherren definiert.

        Basierend auf den Projektgrundlagen gibt der Raum- und Funktionsentwurf die ersten Lösungsvarianten aus Sicht der unterschiedlichen Fachbereiche - Städtebau, Architektur, Technik, Infrastruktur und Landschaftsplanung.

      • A.1.3 PROJEKTVORBEREITUNG

        Die Daten, die in den Projektgrundlagen gemeinsam mit dem Raum- und Funktionsentwurf gesammelt werden, stellen die Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung sowie für Überlegungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Kostenplanung dar. In der Projektvorbereitung wird der Kosten- und Terminrahmen des geplanten Baus definiert, das Verfahren zur Erlangung aller behördlichen Genehmigung aufgezeigt, sowie die notwedigen Planungs-, Beratungs und sonstigen Leistungen für die Realisierung der Investitionsabsicht festgelegt. Die Zusammenfassung der Erkenntnisse mit einer Beschreibung und Spezifikation nach einzelnen Fachbereichen (Basic data) und die Grundanforderungen an die Räume, die im Raumbuch (Room book) gesammelt werden, werden im Projekthandbuch gesammelt, welches einen Überblick und die Grundlage für die weitere Planung bildet.

        Bei der Projektvorbereitung für die Investitionsabsicht werden auf Basis der Grundlagen, des Raum- und Funktionsentwurfs der Kosten- und Terminrahmen definiert sowie weitere Schritte seitens des Bauherrn und des Planers identifiziert

      • A.2 RAUMPLANUNG

        Die Raumplanung ist eine interdisziplinäre Tätigkeit. Dabei werden auf Basis von Initiativen unter Berücksichtigung von Entwicklungszielen, öffentlichem Nutzen, Umweltschutz, Erhaltung der Natur, Schutz von Kulturdenkmälern und anderen Einschränkungen Eingriffe in den Raum geplant. Die Raumentwicklung wird in der Raumordnung geregelt. Die Raumordnung wird in die strategische Raumordnung, mit welcher die Raumentwicklung festgelegt wird, und in die detaillierte Raumordnung, mit welcher die Voraussetzungen und Vorschriften für die Umsetzung einzelner Raumplanungen definiert werden, unterteilt.

      • A.2.1 Detaillierter kommunaler Raumplan (slo - OPPN)

        entspricht in etwa dem Bebauungsplan. Er ist Teil der detaillierten Raumordnung, legt die Bedingungen für Eingriffe in den Raum fest und ist die Basis für die Ausstellung von Baugenehmigungen. Mit dem OPPN werden städtebauliche, architektonische und landschaftsarchitektonische Lösungen für einzelne Raumeinheiten definiert, sowie die Bedingungen dafür hinsichtlich Lage, Größe und Gestaltung von Bauwerken, mögliche Anschlüsse der Gebäude an das öffentliche Infrastrukturnetz und an öffentliches Gut, Parzellierung, Gesundheitsschutz, Erhaltung von Kultur- und Naturdenkmälern, Umweltschutz, Schutz vor Natur- und anderen Katastrophen usw. geregelt. Ob ein OPPN erstellt werden muss, ist im übergeordneten kommunalen Raumplan (slo. Občinski prostorski načrt – OPN – entspricht etwa dem Flächennutzungsplan / Flächenwidmungsplan) festgelegt. Im Normalfall muss für Stadtentwicklungsgebiete oder für die Revitalisierung gewisser Ortsteile sowie für komplexe Wohnsiedlungen oder Gewerbegebiete, aber auch größere zusammenhängende Bebauungen ein OPPN erstellt werden. Auf dessen Basis wird später die Baugenehmigung erteilt.

        Der Inhalt des OPPN muss auf fachlichen Grundlagen basieren. Diese werden in Umfang, Form und Inhalt der Komplexität der zu bearbeitenden Problematik angemessen erstellt und ermöglichen die Abstimmung von Entwicklungs- und Schutzzielen, während sie transparente, fachgemäße Lösungen sicherstellen

      • A.2.2 Fachliche Grundlagen

        sind die Basis für die Erstellung der Raumplanung und anderer Aufgaben der Raumordnung. Umfang und Inhalt der fachlichen Unterlagen werden hinsichtlich des Zwecks und der Komplexität der Raumplanung, hinsichtlich der Art der Planung in Bezug auf den OPPN definiert. Der Umfang und Inhalt ist aber auch von den Planungsbereichen (z.B. Architektur, Landschaftsarchitektur, Städtebau, Geografie, Geodäsie, Erhalt von Naturflächen, Schutz von Kulturdenkmälern, Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Leitungslegung, Verkehr und öffentliche Infrastruktur, Stadtökonomie und andere relevante Bereiche), für welche die Unterlagen erstellt werden, abhängig. Das Elaborat zur Ermittlung des Komunalbeitrags ist in jedem Fall Teil der fachlichen Grundlagen.

        Mit den fachlichen Grundlagen werden Daten aus dem Raumbestand und andere für die Erstellung der Raumplanung wichtige Daten (z.B. Probleme, Entwicklungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten, physische Eigenschaften und rechtlicher Stand des Raums, Gefährdungen, Risiken und erwartete Einflüsse auf die Umwelt, erwartete Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung und das gesellschaftlich-soziale Umfeld, Bewertungen und Vergleiche) analysiert und mit ihnen vorgesehene Lösungen begründet.

      • A.2.3 Standortprüfung

        ist ein Instrument der Raumplanung. Ziel der Standortprüfung ist ein Elaborat, auf dessen Basis kleinere Abweichungen von den Festlegungen des OPPN zugelassen werden können. Dies ist in drei verschiedenen Szenarien möglich: Erweiterung der bebaubaren Fläche in verstreuter Besiedelung auf ansonsten landwirtschaftlich genutzten Flächen, für kleinere individuelle Abweichungen vom OPPN (z.B. in Bezug auf Bauwerkshöhen) sowie zur Ermöglichung einer zeitlich begrenzten, nicht widmungsgemäßen Zwischennutzung. Dieses Verfahren ist unkomplizierter als die Änderung des gesamten OPPN und kann deshalb in den oben genannten Fällen als Alternative zur OPPN-Änderung herangezogen werden. Das Elaborat muss die geplanten Abweichungen klar begründen und alle dazu notwendigen fachlichen Grundlagen enthalten.

        Die Raumplanung ist ein interdisziplinärer Prozess zur Verankerung von Veränderungen in der Raumordnung.
        Der detaillierte kommunale Raumplan (OPPN) ist ein detaillierter Raumordnungsplan, der den Städtebau für ein Gebiet festlegt. Darin sind die Bedingungen und Anforderungen an Eingriffe in den Raum auf dem jeweiligen Gebiet genauer definiert. Ein OPPN wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde auf Basis vorher erstellter fachlicher Unterlagen, sowie der Erfordernisse, Bedingungen und Vorgaben aus der übergeordneten Raumplanung und den Leitlinien der zuständigen Träger der Raumordnung, erstellt.

        Die Standortprüfung ist ein Instrument der Raumplanung, mit dem die Eignung und Ausführbarkeit der individuell geplanten Eingriffe in den Raum festgestellt werden und mit dem kleinere Abweichungen von der geltenden Raumordnung begründet und unter Umständen ermöglicht werden.

      • A.3 ENTWURF DES BIM-ABWICKLUNGSPLANS (PRE-BEP)

        Der Entwurf des BIM-Abwicklungsplans (PRE-BEP) wird für die Präsentation des vorgeschlagenen Zugangs zum Projekt sowie der Leistungen, Kapazitäten und Kompetenzen zur Erfüllung der Projektanforderungen erstellt. Es ist ein Dokument, welches vor dem formellen Abschluss des Vertrags erstellt wird und unterschiedliche Akteure beinhaltet, die an dem Projekt tätig sein werden (Berater, Facility Manager usw.).

        Der Entwurf des BIM-Abwicklungsplans kann Vorschläge über die Software, Formate und Abläufe für den Datenaustausch, das Projektteam (inkl. deren Kompetenzen), Ziele bezüglich der Zusammenarbeit und der Datenmodellierung, Meilensteine des Projekts und weitere Informationen beinhalten, die der Bauherr fordert. Einer der Hauptaspekte für den Erfolg des BIM-Projekts ist die richtige Gestaltung des PRE-BEP. Basierend auf dem Entwurf des BIM-Abwicklungsplans wird der finale BIM-Abwicklungsplan (BEP) vorbereitet. Die Gestaltung dieses Dokuments erleichtert schlussendlich die Einhaltung des Budgets und der Fristen im gesamten Projektablauf.

        PRE-BEP ist ein wichtiger Schritt in der Vorbereitungsphase, da er die wichtigsten Punkte der BIM-Projektentwicklung beinhaltet. Er kann nicht als die finale Version des BEP betrachtet werden, da es nicht alle dafür benötigten Informationen beinhaltet, sondern nur einen Vorschlag und einzelne Punkte für ein besseres Verständnis, wie das BIM-Projekt weiter verlaufen wird. Er ermöglicht eine genauere Projektplanung und kann Überraschungen im Laufe des Projekts verhindern.

    • B PLANUNG

      Die Beratungsleistungen und Planung werden in den slowenischen Planungsphasen zusammengefasst (IDZ – Vorentwurf, IDP – Entwurf, PZR – Vorausschreibung auf Basis des Entwurfs und PZI – Ausführungsplanung). Die einzelnen Phasen bauen aufeinander auf, vom Vorentwurf bis zur Ausführungsplanung. Aus dieser Planung entstehen die notwendigen Unterlagen zum (DPP) Erhalt der Projektbedingungen (slo. DPP) sowie zum Erhalt von Gutachten und der Baugenehmigung (slo. DGD). Diese Unterlagen sind notwendig, um im Verwaltungsverfahren eine Baugenehmigung zu erhalten.

      • B.1 VORENTWURF (IDZ)

        Der Vorentwurf behandelt die konzeptionelle Planung. Dies beinhaltet die Prüfung verschiedener städtebaulicher und architektonischer Varianten, sowie den Vorentwurf des Raumprogramms, der Baukonstruktion, Installationen und der Prozesstechnologie für das geplante Gebäude. Im Vorentwurf werden außerdem städtebauliche und andere Bedingungen sowie die Erwartungen des Auftraggebers geprüft und geklärt sowie eine Kostenschätzung für die Bauarbeiten und Außenanlagen erstellt. Diese dient als Entscheidungsgrundlage für die geplante Investition.

        Der Vorentwurf erfasst die geplante Investition in ihrer Gesamtheit, neben der inhaltlichen Bestimmung des Projekts dient er dem Auftraggeber auch zur finanziellen Planung und enthält allgemeines Präsentationsmaterial. Der bestätigte Vorentwurf – in der gewählten Variante – stellt die Basis für alle weiteren Phasen dar.

      • B.2 VORENTWURF ZUM ERHALT DER PROJEKT- UND ANDEREN BEDINGUNGEN (DPP)

        Der Vorentwurf zum Erhalt der Projekt- und anderer Bedingungen ist ein Planungsdokument für das Verfahren zum Erhalt der Projektbedingungen aus Sicht der Gutachter. Er enthält Unterlagen zum Erhalt der Bedingungen und Grundlagen (für Infrastruktur, Natur- und Kulturdenkmalschutz,…) für die weiteren Projektphasen. Der Umfang dieser Planungsphase ist im slowenischen Baugesetz und in der Verordnung über den Planungsinhalt der Projektphasen im Zusammenhang mit Bauprojekten (slo: Pravilnik o projektni dokumentaciji in drugi dokumentaciji ter obrazcih pri graditvi objektov) definiert.

        Der DPP stellt von seinem Inhalt her einen Auszug aus der vorher erstellen Vorentwurfsplanung dar, wo alle wichtigen Elemente des Bauvorhabens bestimmt wurden.

      • B.3 ENTWURF (IDP)

        Im Entwurfsprojekt werden die im Vorentwurf bestätigten Lösungen weiterentwickelt und tiefergehend betrachtet. Im Planungsprozess werden gemeinsam mit den Nutzern die Eignung der konzeptionellen Planung, ihre Funktionalität und Durchführbarkeit, die technische Eignung sowie die Wirtschaftlichkeit des Projektes geprüft und mögliche Optimierungen identifiziert. Der Entwurf beinhaltet ganzheitliche architektonische Lösungen, die Verankerung im Raum sowie die Gestaltung des Gebäudes und seiner Umgebung. Er bestimmt Lösungen zur Konstruktion, Brandschutz, Elektro- und Haustechnikinstallationen sowie prozesstechnologische Lösungen.

        Im Entwurf wird eine Kostenberechnung für die Baukosten und die Außenanlagen durchgeführt, falls notwendig auch mithilfe von Vorausschreibungen für die wichtigsten Gewerke. Dies dient als Basis für die Entscheidung über den Investitionsprozess des Entwurfs. Im Entwurfsprojekt wird auch eine detaillierte Terminplanung für die Realisierung des Bauvorhabens erstellt.

        B.3.2 VORAUSSCHREIBUNG UND SCHÄTZUNG DER BAUKOSTEN

        Eine Vorausschreibung auf Basis der Entwurfsplanung hat das Ziel, dass geeignete und preislich geprüfte technische Lösungen bzw. Gebäudeausstattung in das Projekt aufgenommen werden. Dabei werden allen Herstellern auf dem Markt die gleichen Bedingungen eingeräumt, gleichzeitig wird aber dem Auftraggeber ermöglicht, dass er sich bereits in der Planungsphase durch eine technische und preisliche Gegenüberstellung verschiedener Produkte rechtzeitig für geeignete technische Lösungen oder Ausstattungen entscheidet.

        Die Entwurfsphase ist die fachlich anspruchsvollste und inhaltlich umfassendste Planungsphase. Sie stellt eine Sammlung von umfassenden und untereinander abgestimmten Planungslösungen aller Fachdisziplinen dar. Die im Entwurf erarbeiteten Lösungen sind die Basis für die zum Erhalt von Gutachten und der Baugenehmigung notwendigen Planungsunterlagen (DGD). Auf die Entwurfsplanung wird direkt die Ausführungsplanung (PZI) aufgesetzt.

      • B.4 PLANUNGSUNTERLAGEN ZUM ERHALT VON GUTACHTEN UND DER BAUGENEHMIGUNG (DGD)

        Die Dokumentation zum Erhalt von Gutachten und der Baugenehmigung (DGD) ist für den Erhalt von Gutachten gedacht und ist die Basis für den Behördenvorgang zum Erhalt der Baugenehmigung. Sie enthält all jene Informationen, welche die zuständigen Gutachter brauchen, um die Übereinstimmung des Projekts mit allen Vorschriften, festzustellen. Auf Basis dieser Unterlagen entscheidet die zuständige Behörde (Verwaltungseinheit – slo. Upravna enota oder Ministerium für Umwelt und Raum) über die Ausstellung einer Baugenehmigung. Die Planungsunterlagen werden im vom Baugesetz1 und der Verordnung2 festgelegten Rahmen erstellt.

        Die Genehmigungsplanung enthält einen Auszug der relevanten Inhalte aus dem zuvor erstellten Entwurf. Es sind alle wichtigen Parameter des Bauvorhabens, die für den Behördenvorgang zum Erhalt der Baugenehmigung von Bedeutung sind, enthalten. 

      • B.5 AUSFÜHRUNGSPLANUNG (PZI)

        Die Ausführungsplanung hat das Ziel, den ausführenden Firmen Anweisungen zur Bau-ausführung zu geben. Die Ausführungsplanung hat der erhaltenen Baugenehmigung zu entsprechen. Sie enthält detaillierte Pläne aller Gewerke, die aufgrund des Zwecks, der Art, Größe und Leistungsfähigkeit des Gebäudes, notwendig sind. Die Planungsunterlagen werden im vom Baugesetz1 und der Verordnung2 festgelegten Rahmen erstellt.

        Die Ausführungsplanung ist eine Sammlung von umfassenden und untereinander abgestimmten detaillierten Projektlösungen (Pläne, Detailpläne, technische Beschreibungen und Spezifikationen) aller Gewerke. Die Ausführungsplanung ist die Basis für die Ausführung des Bauvorhabens.

    • C BAUVORBEREITUNG

      In der Bauvorbereitung wird über die Art und Weise der Ausführung (z.B. Ausführung mit mehreren Ausführenden oder mit einem Generalübernehmer) entschieden, sowie Angebote gesammelt und analysiert. Der Auftraggeber stimmt sich mit den Ausführenden ab und verhandelt mit Ihnen, bis es zum Vertragsabschluss kommt. Im Fall wichtiger Gewerke bzw. besonderer Ausstattung macht es Sinn, die am Markt verfügbaren technischen Lösungen zu untersuchen und einen Bieterdialog zur Auswahl der besten technischen Lösung durchzuführen. Ziel dieses Dialogs ist es, die optimale Lösung sowohl aus Sicht der Funktionaliät als auch des Terminplans und der Nachhaltigkeit zu finden und das ausführende Unternehmen schon in der Planungsphase einzubinden. Neben der fachlichen und organisatorischen Unterstützung ist für den Auftraggeber auch die rechtliche Unterstützung von großer Bedeutung.

      • C.1 AUSSCHREIBUNG

        Die Ausschreibungsphase umfasst die Ausschreibung mit der Beschreibung aller Gewerke und Bauteile und einen Kostenanschlag aller Baukosten und der Außenanlagen. Diese dient als Grundlage für die Entscheidung über den Plan zur Ausführung der Investition und als Vorbereitung für die Vergabe. Die Ausschreibung ist ausgestattet mit Teilen der Ausführungsplanung, einem Plan über den Verlauf der Vergabe und der Vergabedokumentation mit den allgemeinen Bedingungen für eine Teilnahme an der Vergabe. Die Ausschreibung für den Bieterdialog für die besonders wichtigen Gewerke bzw. besondere Ausstattung umfasst die Vorbereitung der Grundlagen und grafischen Unterlagen mit genaueren Beschreibungen, einen Plan über den Verlauf der Vergabe und den allgemeinen Bedingungen für eine Teilnahme an der Vergabe.

      • C.2 VERGABE

        Die Durchführung der Vergabe umfasst die Sammlung und Analyse der Angebote der ausführenden Firmen und Hersteller, welche Gegenstand der Abstimmung und Verhandlungen bis zum Vertragsabschluss des Auftraggebers mit den Ausführenden ist. Die Durchführung des Bieterdialogs für die Auswahl geeigneter technischer, finanzieller und nachhaltiger Lösungen und Anbieter umfasst die Präsentation der Grundlagen, vorgeschlagenen Lösungen, die Lenkung der eingeladenen Ausführenden, die Sammlung und Analyse der Angebote, die Abstimmung der Lösungen mit den einzelnen Anbietern und die Mitarbeit bei den Verhandlungen bis zur Auswahl der geeigneten technischen Lösung und des Ausführenden.

      • C.3 VORBEREITUNG AUF DEN BAUBEGINN

        Die Vorbereitung auf den Baubeginn ist eine fachlich-organisatorische Leistung bei der Abstimmung der Vertragsmodalitäten mit den gewählten Ausführenden. Es wird ein abgestimmter Terminplan für den Bau und ein Plan zur Abschöpfung von Investitionsmittel erstellt, sowie andere organisatorische Tätigkeiten (z.B. Arbeitssicherheit, Baustellenorganisation und -Koordination, …) vor Baubeginn durchgeführt.

        Die Bauvorbereitung ist jene Projektphase, in der der Auftraggeber hauptsächlich ökonomischen Interessen folgt sowie auf rechtliche Sicherheit bei der im Projekt festgelegten Investition bedacht ist. Die fachlich-organisatorische und rechtliche Unterstützung ermöglicht dem Auftraggeber das Treffen und die Realisierung von angemessenen Entscheidungen. Der Zweck und das Ziel des Bieterdialogs ist es, eine Vertrauensbasis zwischen dem Auftraggeber, dem Projektanten und dem Ausführenden herzustellen und die spezifischen Leistungen auf Seiten des Projektanten bzw. Auftraggebers zu definieren und eine zielgerichtete Kommunikation mit allen am Dialog Beteiligten sicherzustellen, damit komplexe und nachhaltige Lösungen gefunden werden und wichtige Entscheidungen durch den Auftraggeber getroffen werden können.

    • D LEISTUNGEN WÄHREND DER AUSFÜHRUNG

      Der Umfang und die Tiefe der überwachenden und beratenden Leistungen während der Bauphase hängen von der gewählten Art der Vergabe ab – die möglichen Modelle reichen von einer Ausführung durch einen Generalunternehmer (mit einem vertraglichen Partner, meist eine Baufirma) über die Einzelvergabe an mehrere Ausführende (direkte Vergabe einzelner Gewerke an die ausführenden Firmen) bis hin zu einer Ausführung durch einen Generalübernehmer und Kombinationen zwischen den erwähnten Modellen. Wenn der Auftraggeber eine größere Zahl an Verträgen mit verschiedenen Ausführenden schließt, braucht er neben der Bauaufsicht auch einen Koordinator auf der Baustelle, der die Koordination zwischen den einzelnen Vertragspartnern leitet.

      • D.1 BAUAUFSICHT

        Die Bauaufsicht (slo. nadzor) entspricht der Begleitung und Überwachung des Bauprozesses laut dem gesetzlich (laut slowenischem Baugesetz1) vorgeschriebenen Rahmen. Neben dem formell vorgeschriebenen Umfang ist es sinnvoll, die Bauaufsicht auf die Finanzkontrolle und die Interessensvertretung des Auftraggebers während der Bauphase bis zur Übergabe des Objekts auszudehnen. Mit dem zusätzlichen Umfang der Bauaufsicht (den das Baugesetz1 nicht verlangt) überwachen wir das Erreichen der gesteckten Ziele, vor allem was Qualität, Einhaltung der Termine und des Finanzrahmens betrifft und vertreten den Auftraggeber auch im Verfahren zum Erhalt der Nutzungsgenehmigung.

        D.1.1 PLANERÜBERWACHUNG

        Die Planerüberwachung garantiert eine problemlose Übertragung der Ausführungsplanung auf die Baustelle und überwacht laufend die Übereinstimmung des Baus mit den genehmigten Plänen. Hier ist es sinnvoll, dass im Laufe der Überwachung alle Änderungen und Anpassungen während des Bauprozesses festgehalten werden. So entstehen die Unterlagen für die Bestandsaufnahme nach Fertigstellung (slo PID) schon während der Bauphase.

        D.1.2 BAUAUFSICHT IM UMFANG LAUT SLO. BAUGESETZ1

        Die Bauaufsicht laut slowenischem Baugesetz1 dauert von der Absteckung bis zum Erhalt der Nutzungsgenehmigung. Zugelassene Architekten oder Ingenieure der einzelnen Fachbereiche überwachen die Bauausführung laut dem Baugesetz auf die Übereinstimmung des Baus mit den genehmigten Plänen, die Verwendung von angemessenen Baumaterialien, sie sammeln Nachweise über die verwendeten Materialien und ihre Angemessenheit, kollaborieren bei der Durchführung von Kontrollmessungen, sorgen für die Koordination von etwaigen Änderungen während der Bauphase und halten diese fest.

        Im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang1 sind darüberhinausgehende Leistungen nicht inbegriffen. Dazu zählen die Kostenüberwachung und das Kostenmanagement, die Überwachung des Bauverlaufs in Hinsicht auf den vereinbarten Terminplan, die Unterstützung bei der Baubeginnsanzeige sowie die Bauherrnvertretung bei Behördenverfahren. Ebenfalls nicht enthalten sind die Mitwirkung bei den finalen Übernahmen, der Mängelbeseitigung und der Übergabe der ausgeführten Teile bzw. des Objekts an den Auftraggeber.

        D.1.3 BAUKOSTENKONTROLLE UND - MANAGEMENT SOWIE ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG DES AUFTRAGGEBERS WÄHREND DER AUSFÜHRUNGSPHASE BIS ZUR ÜBERNAHME

        D.1.3.1 Die Interessensvertretung des Auftraggebers in der Bauphase mit Bevollmächtigung umfasst die Vorbereitung von Anträgen und Mitwirkung bei der Baubeginnanzeige und anderen Behördenvorgängen sowie die Unterstützung bei bautechnischen Fragen bei Baustellenbegehungen. Im Fall einer Beauftragung eines Generalunternehmers ist die Bauüberwachung das Bindeglied zwischen dem Ausführenden auf der Baustelle und dem Auftraggeber.

        D.1.3.2 Die Kostenkontrolle und -management umfasst die detaillierte Übersicht über die Kosten der ausgeführten Arbeiten (monatlich und Endabrechnung), Übersicht über alle ausgestellten Rechnungen, Kontrolle aller Abweichungen, Identifikation von Risiken und zeitgerechte Maßnahmen, die Aktualisierung des Finanzplans und die laufende Berichterstattung an den Auftraggeber. Die Abrechnung dient als Nachweis für entstandene Kosten und kann bei Bedarf auch zu Vergleichszwecken und Dokumentation verwendet werden. Die detaillierte Kostenkontrolle ist bei schlüsselfertig ausgeführten Bauten nicht vorgesehen.

        D.1.3.3 Die Baufortschrittskontrolle und Maßnahmenergreifung im Rahmen der Bevollmächtigungen ermöglicht die entsprechende und termingerechte Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Ausführenden sowie die laufende Berichterstattung an den Auftraggeber.

        D.1.3.4 Organisation von Schlussbegehungen, Übernahmen und Kontrolle der Mängelbeseitigung enthält auch die Organisation der Übergabe von errichteten Teilen bzw. des Gebäudes an den Auftraggeber.

        D.1.4 BAUOBERLEITUNG – KONTROLLE DER BAUAUFSICHT (FREMDE BAUAUFSICHT)

        Die Bauoberleitung – die Kontrolle der Bauaufsicht - ist eine Form der Bauaufsicht, die der Auftraggeber normalerweise bei sehr anspruchsvollen Projekten beauftragt. Sie ist eine zusätzliche Kontrolle der formellen Bauaufsicht und eine zusätzliche fachliche Unterstützung für den Auftraggeber.

        D.1.5 VERTRETUNG DES AUFTRAGGEBERS BEIM ERHALT DER NUTZUNGSGENEHMIGUNG

        Die Vertretung des Auftraggebers beim Erhalt der Nutzungsgenehmigung ist eine Leistung, die mit Bevollmächtigung durchgeführt werden kann. Sie enthält die Prüfung der erstellten Dokumentation über das gebaute Objekt, die Erstellung des Antrags und Vertretung des Auftraggebers bei der Antragstellung und die Mitwirkung bei den Behördenverfahren zum Erhalt der Nutzungsgenehmigung. Bei anspruchsvollen Objekten ist auch die Vertretung des Auftraggebers bei der technischen Prüfung des Objekts inbegriffen.

        Die Bauüberwachung, wie im Baugesetz1 gefordert, inkludiert vor allem Leistungen, die die Übereinstimmung des gebauten Objekts mit allen Genehmigungen und Gesetzen sicherstellt. Dabei geht das Baugesetz1 nicht auf die verschiedenen Formen der Vergabe (Generalunternehmer, Einzelvergabe an mehrere Ausführende oder Generalübernehmer) ein. Die ökonomischen und rechtlichen Interessen des Auftraggebers werden überhaupt nicht behandelt. Hier hat der Auftraggeber freie Hand und kann laut seinen Bedürfnissen und den Anforderungen durch das Projekt den Umfang und die Tiefe der weiteren überwachenden und koordinierenden Leistungen in der Bauphase auswählen.

      • D.2 BAUKOORDINATION

        Der Baukoordinator betreut die Baustelle im Namen des Auftraggebers und ist das Verbindungsglied zwischen den Ausführenden und den anderen Projektbeteiligten (Projektant, Bauaufsicht, Bauleiter, Verantwortliche der einzelnen Gewerke und Sicherheits- und Gesundheitsschutzbeauftragter). Er hat die höchste Autorität auf der Baustelle und ist bei der Einzelvergabe an mehrere Ausführende absolut notwendig, um die Interessen des Auftraggebers zu vertreten. Die Aufgaben des Baukoordinators sind die tägliche Koordination und Organisation des Bauverlaufs aller Ausführenden auf der Baustelle. Die Beauftragung eines Baukoordinators ermöglicht es dem Auftraggeber, das Bauvorhaben ohne einen Generalunter- oder -übernehmer auszuführen!

        D.2.1 KOORDINATION DER AUSFÜHRENDEN BEI EINER EINZELVERGABE UND INTERESSENSVERTRETUNG DES AUFTRAGGEBERS AUF DER BAUSTELLE

        Der Baukoordinator sorgt für alle Bau- und Baustellenvorbereitungen, einschließlich des Absteckens, der Vorankündigung der Baustelle und allen für den Baubeginn notwendigen Verfahren. Während der Bauphase koordiniert er den Großteil aller notwendigen Aktivitäten (außer jene, die laut Baugesetz in den Zuständigkeitsbereich des Baustellenleiters fallen) und stimmt diese mit dem Baustellenleiter ab. Der Baukoordinator übernimmt während der Bauphase die Rolle der Interessensvertretung des Auftraggebers gegenüber den einzelnen vertraglich gebundenen ausführenden Unternehmen. Der Koordinator sorgt für ihre Arbeitseinführung sowie die qualitative Übernahme ihrer Gewerke. Er übernimmt die fachliche Leitung und Organisation des Bauverlaufs und sorgt für eine reibungslose Zusammenarbeit der einzelnen Ausführenden. Der Koordinator verfolgt, überprüft und lenkt den Bauverlauf der einzelnen Ausführenden auf täglicher Basis und sorgt dafür, dass der Baufortschritt im Einklang mit dem Terminplan von Statten geht. Er sorgt auch für die Koordination und Organisation allfälliger Mehrarbeiten. Er organisiert und koordiniert die vorgesehenen Begehungen, Messungen, Probennahmen und Tests. Nach Bauabschluss sorgt er für die Durchführung der technischen Prüfung und koordiniert die Mängelbeseitigung.

        Viele Auftraggeber entscheiden sich zu einer Einzelvergabe, vor allem aus Gründen der Transparenz, der besseren Übersicht über die Finanzströme und mögliche Auswahl von Unterauftragnehmern. Direkte Beziehungen mit den ausführenden Firmen sorgen im Normalfall für höheres Vertrauen und schaffen ein Verantwortungsbewusstsein, was sich positiv in der Qualität der Bauausführung und günstigeren Konditionen im Gegensatz zur Ausführung mit einem Hauptausführenden. Dabei muss der Auftraggeber die Unterschiede und Besonderheiten, die eine Einzelvergabe mit sich bringt, beachten. Bei der Einzelvergabe ist es unabdingbar, einen Baukoordinator zu beauftragen, der die verschiedenen Ausführenden koordiniert und die terminliche und fachliche Abstimmung auf der Baustelle übernimmt. Er ist das Bindeglied zwischen den Ausführenden und der Baustellenleitung und vertritt gleichzeitig die Interessen des Auftraggebers auf der Baustelle.

        D.2.2 SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATION

        Die Koordination des Arbeitsschutzes ist im Gesetz über Arbeitssicherheit und -gesundheit3 geregelt. Die Sicherheit und Gesundheit der Arbeiter auf der Baustelle wird auf Basis eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, in welchem alle sicherheitsrelevanten Aspekte bearbeitet werden, geregelt. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator verfolgt und überprüft regelmäßig den Bauverlauf auf die Übereinstimmung mit dem Projekt und den gesetzlichen Vorgaben. Feststellungen werden im Maßnahmenbuch festgehalten und mit dem Bauleiter abgestimmt.

      • D.3 UNTERLAGEN ÜBER DAS GEBAUTE OBJEKT

        Die Unterlagen über das gebaute Objekt dienen neben dem Erhalt der Nutzungsgenehmigung auch als Grundlage zur Eintragung des Gebäudes in den Gebäudekataster und für die Gebäudezertifizierung (Energieausweis, Nachhaltigkeitszertifikate,…) Der Zertifizierungsprozess wird im Normalfall gleichzeitig mit der Planung und dem Bau vorangetrieben, vom Projektstart bis zur Nutzung des Objekts.

        BESTANDSPLAN NACH FERTIGSTELLUNG (PID)

        Der Bestandsplan nach Fertigstellung basiert auf der Ausführungsplanung und ist mit allen Änderungen, die während der Bauphase durchgeführt wurden, ergänzt. Mit Hilfe dieses Plans kann bei der technischen Abnahme bzw. im Behördenverfahren zum Erhalt der Nutzungsgenehmigung festgestellt werden, ob das Objekt laut den genehmigten Plänen errichtet bzw. umgebaut wurde.

        Der Bestandsplan nach Fertigstellung (PID) ist eine umfassende Informationsquelle, auch für das technische und wirtschaftliche Management des Gebäudes. Mit Hilfe der BIM-Technologie erstellte digitale Gebäudezwillinge können vom Auftraggeber als einfach zugängliche Informationsquelle für ein effektives Gebäudemanagement in gesamten Lebenszyklus des Objekts verwendet werden.

    • E FACILITY MANAGEMENT

      Gewisse Beratungsleistungen werden vom Auftraggeber auch nach dem Erhalt der Nutzungsgenehmigung, wenn das Objekt bereits im Betrieb ist, benötigt. Unter anderem ist das die Organisation und die Überwachung der Mängelbeseitigung in der Garantiefrist, die systematische und zyklische Aktualisierung der Unterlagen über das Objekt, die Weiterbildung der Nutzer und Instandhalter des Baus, die regelmäßige Überprüfung der Elektrogeräte und die Optimierung der Energienutzung. Mit Hilfe der BIM-Technologie und des für den Bau erstellten BIM-Modells bzw. dessen Upgrade für die Bedürfnisse des Facility Managements ist ein intelligentes Management der Gebäudenutzung möglich. Ein so erstelltes BIM Modell ist ein digitaler Zwilling des Gebäudes, der alle relevanten Informationen über das gebaute Objekt und seine Nutzung enthält. Im BIM-Modell sind die Informationen schnell und einfach zugänglich und sie können auf einfache Weise laufend aktualisiert werden. Mit Hilfe dieser Daten kann die Nutzung des Gebäudes in seinem gesamten Lebenszyklus rationalisiert werden.

      Unter die besonderen Leistungen fallen rechtliche, geodätische, ökonomische und technische Leistungen bei der Eintragung in den Kataster und bei der Entwicklung von zasnov Facility- und Gebäudmanagementplänen.

      In vielen Fällen widmen Auftraggeber dem Facility-Management zu wenig Aufmerksamkeit. Es mach auf jeden Fall Sinn, Experten für Facility-Management schon in der Planungsphase hinzuzuziehen, um ideale Lösungen für die gesamte Lebensdauer des Gebäudes zu finden.

    • F BIM

      DER GRUNDSTEIN DER DIGITALISIERUNG UND INFORMATISIERUNG VON INVESTITIONSPROZESSEN IN DER BAUINDUSTRIE

      BIM - Building Information Modeling) stellt einen verbesserten Prozess zur Erstellung und Verwaltung von Bauprojektinformationen unter Verwendung mehrdimensionaler digitaler Darstellungen der physischen und funktionalen Eigenschaften des gebauten Objekts dar.

      Während des gesamten Projektlebenszyklus unterstützt es die Entscheidungsfindung, erhöht die Genauigkeit und Verständlichkeit von Projektlösungen und verbessert die Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen erheblich, von der Planungs- und Ausführungsphase bis hin zum Betrieb und Management der Anlage (FM - Facility Management).

      BIM ist ein unverzichtbares Werkzeug für die Planung, den Bau und die Verwaltung eines Objekts während seiner gesamten Lebensdauer:

      - GRUNDLAGENERMITTLUNG

      Der erste und entscheidende Schritt zu einer erfolgreichen BIM-Implementierung ist die Planung der tatsächlichen Umsetzung des BIM-Projekts. Der sogenannte BIM-Abwicklungsplan (BAP bzw. BEP – BIM Execution Plan) formalisiert die gegenseitige Zusammenarbeit der Projektpartner im BIM-unterstützten Planungsprozess. Das Dokument enthält eine Beschreibung des Ansatzes zur Informationsmodellierung, klar definierte Ziele und Aufgaben des Projekts, die Rollen der Teilnehmer und ihre Verantwortlichkeitenim Projekt sowie die Verwendung etablierter Standards und Vorschriften.

      - IN DER PLANUNGSPHASE

      Die Digitalisierung des Projekts erfolgt in einem kombinierten interdisziplinären 3D-Modell, das ein umfassendes und tiefgreifendes Verständnis der Gestaltung und Funktionalität der integrierten Systeme des Gebäudes ermöglicht.

      Bereits ab dem Vorentwurf des Projekts ist der Kunde aktiv in den Entscheidungsprozess hinsichtlich der Auswahl von Projektlösungen eingebunden und verfügt über einen einfachen Zugriff auf das 3D-Modell und die zugehörige Dokumentation über eine Cloud-Plattform für die BIM-Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Datenumgebung(CDE – Common Data Environment). CDE bietet eine einheitliche Informationsquelle und dient dazu, alle ordnungsgemäß genehmigten Dokumentationen in einem strukturierten und leicht zugänglichen Format zu sammeln, zu verwalten und weiterzugeben.

      Die Fähigkeit von BIM, Daten auszutauschen und Änderungen in Echtzeit zu verfolgen, bietet allen Beteiligten bereits in der Phase der Entwurfs- und Ausführungsplanung eine stabile Umgebung für einen reibungslosen Planungsprozess . Um mehrstufige Änderungen an Projektlösungen, zusätzliche Kosten und Unregelmäßigkeiten im Informationsfluss zu vermeiden, enthält es genügend Ressourcen, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen bei der Früherkennung möglicher Unstimmigkeiten oder Kollisionen zwischen eingebauten Elementen zu gewährleisten.

      Die BIM-Technologie bietet darüber hinaus eine verbesserte Kontrolle über die Projektkosten, indem sie den Investitionswert über einzelne Projektphasen hinweg anhand genau ermittelter Baustoffmengen direkt aus BIM-Modellen überwacht.

      - WÄHREND DER AUSFRÜHRUNG

      BIM ist nicht nur ein zuverlässiges Hilfsmittel in der Entwurfsphase, sondern auch ein vielseitigesWerkzeug in der Planung und Baukoordination. Der Einsatz des BIM-Modells ermöglicht es den Teilnehmern, den Ablauf der Bautätigkeiten zu visualisieren, potenzielle Engpässe zu identifizieren, die Raumnutzung zu optimieren und Ressourcen mit dem Ziel zu verwalten, die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Fristen abzuschließen. Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen kann ein detailliertes und gut dokumentiertes BIM-Modell als Beweismittel dienen.

      Mit der Implementierung von CDE ist ein reibungsloser und kontrollierter Übergang von der Planungsphase in die Ausführungsphase durch enge Zusammenarbeit des Designteams mit Bauleitern und Auftragnehmern möglich. Der voreingestellte Kommunikationsfluss garantiert einen schnellen Informationsfluss und Transparenz bei der Vergabe bzw. Ausführung von Aufgaben, während die zusätzliche Möglichkeit der frühzeitigen Erkennung von Inkonsistenzen für Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Arbeiten sorgt.

      Die Aktualisierung des BIM-Modells mit Änderungen am Projektentwurf und möglichen Anpassungen für eine einfachere Umsetzung und Kostenoptimierung während der Ausführungsphase liefert ein dokumentiertes digitales Bild des physischen Gebäudes und dient den Facility Managern nach Abschluss der Bauarbeiten als wertvolles Werkzeug

      - IN DER BETRIEBSPHASE

      Der höchste Grad der Integration von Informationssystemen mit BIM-Software ist dem sogenannten digitalen Zwilling des Gebäudes (Digital Twin) vorbehalten. Das mit den intelligenten Datensystemen und Sensoren des Gebäudes verbundene BIM-Modell bietet dem Benutzer eine Echtzeitüberwachung der Systemeffizienz und des Benutzerkomforts sowie die Bewertung nachhaltigerer Lösungen während der gesamten Lebensdauer des Gebäudes.

      Die enge Zusammenarbeit externer Projektbeteiligter mit einem hochqualifizierten Expertenteam im Bereich fortschrittlicher digitaler Technologien, die während des Bauvorhabens als Systemintegratoren fungieren, bietet ihnen zusätzlich einen wertvollen Wissenstransfer und die Möglichkeit, neue strategische Funktionen in den eigenen Firmen zu entwickeln.

      BIM slika

      BIM ist ein Schlüsselinstrument, um Innovationen bei der Planung, dem Bau und der Verwaltung der gebauten Umwelt voranzutreiben. Durch die grafische Darstellung der Übereinstimmung von Projektlösungen mit den Anforderungen, Normen und Vorschriften des Auftraggebers bietet es umfassende Informationen bei der Entscheidungsfindung und reduziert das Risiko von Kosten- und Bauzeitüberschreitungen. Der Einsatz von CDE ermöglicht einen reibungslosen Übergang zwischen der Planungs- und Umsetzungsphase und erhöht gleichzeitig das Vertrauen zwischen den Projektbeteiligten, indem ein einheitlicher Zugriff auf die neuesten Informationen, ein effizienter Kommunikationsfluss und eine fortlaufende Evidenz des Prüfpfads gewährleistet werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten ermöglicht der digitale Zwilling eine visuelle Überwachung und Optimierung des Betriebs während der gesamten Lebensdauer der gebauten Umwelt bzw Gebäude. 

  • G NACHHALTIGES BAUEN

    Nachhaltiges Bauen spielt eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel und zum Schutz unserer begrenzten Ressourcen. Es fördert eine gesündere Umwelt und eine verbesserte Lebensqualität für alle und ermöglicht uns gleichzeitig eine langfristige wirtschaftliche Entwicklung. Nachhaltiges Bauen trägt dazu bei, den ökologischen Fußabdruck des Gebäudes, seiner Umgebung und Infrastruktur durch wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zu verringern und trägt gleichzeitig zur positiven Entwicklung der Gesellschaft und einem gesellschaftlichen Mehrwert für die Nutzer bei.

    Die Zertifizierung des nachhaltigen Bauens, die verschiedene Modelle und Standards kennt, ist für Planer ein wertvolles Instrument, das eine unmittelbare Beurteilung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Baus ermöglicht und Investoren und Nutzern einen Einblick in die langfristigen Auswirkungen des gebauten Objekts und seiner Umgebung bietet. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses wird überprüft, welche Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt und welche Maßnahmen hierfür ergriffen wurden und inwieweit diese Maßnahmen die Nachhaltigkeit des Gebäudes erhöht haben. Auf Basis der Ergebnisse wird dem Objekt ein entsprechendes Zertifikat verliehen, das neben dem Nachweis einer gelungenen Planung auch zur Wertschöpfung der Immobilie beiträgt. In der Phase der Grundlagenermittlung werden unterschiedliche Zertifizierungsmöglichkeiten überprüft und geeignete Schemata definiert, für die in den weiteren Phasen entsprechende Maßnahmen und Unterlagen bereitgestellt werden müssen.

    - IN DER PLANUNGSPHASE

    DerHandlungsspielraum tdes nachhaltigen Bauens ist in der Anfangsphase eines jeden Projekts am größten. Daher müssen bereits in der Vorentwurfsphase die getroffenen Entscheidungen die gewünschte Nachhaltigkeit aufweisen. Dabei dürfen wir keine der drei Säulen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft) vernachlässigen und stets die Balance zwischen ihnen wahren.

    Passive Maßnahmen, wie beispielsweise eine klimagerechte Form und Ausrichtung des Gebäudes, sind der erste Schritt zur entsprechenden Nachhaltigkeit des Gebäudes. Wir ergänzen bzw. werten sie durch aktive Maßnahmenauf, wie z.B effiziente Energieversorgungssysteme aus erneuerbaren Quellen. Die Gesamtheit aller getroffenen Maßnahmen stellt das sogenannte Nachhaltigkeitskonzept des Projekts dar, das sowohl das Gebäude als auch die Außenanlagen und Infrastruktur umfasst.

    Mit fortschreitender Projektphase steigt auch der Detaillierungsgrad des Nachhaltigkeitskonzepts, dessen Grundlage im Vorentwurf dargelegt wird. In allen Projektphasen prüfen und koordinieren wir die Erreichung der Ziele der Nachhaltigkeit. Im besten Fall geschieht dies im Rahmen einer integralen Planung, bei der alle beteiligten Experten gemeinsam optimale Lösungen für alle Anforderungen des Projekts und seines Auftraggebers erarbeiten.

    - WÄHREND DER AUSFÜHRUNG

    Eine gute Ausführung, die die vorgeschriebene Qualität des Baus gewährleistet, ist von entscheidender Bedeutung für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele, deswegen muss in der Ausführungphase für eine strenge Überwachung der Einhaltung der vorgesehenen Lösungen und deren Ausführungsqualität gesorgt werden - das gilt für alle Maßnahmen, die in der Planungsphase den einzelnen Nachhaltigkeitszielen zugewiesen wurden. Durch ungeeignete Ausführung bedingte Mängel an den Projektlösungen müssen vermieden werden, weshalb eine fachliche und genaue Überwachung der Ausführung ein unverzichtbarer Teil eines jeden nachhaltigen Projekts ist.

    - IN DER BETRIEBSPHASE

    Das Nachhaltigkeitskonzept umfasst nicht nur die Ausführungsphase bis zur Fertigstellung, sondern auch die Betriebsphase, die einen wesentlichen Teil des ökologischen Fußabdrucks des Gebäudes darstellt. Diese Phase wird, ebenso wie die Ausführungsphase, bereits in der Planung berücksichtigt. Der Energiebedarf in der Betriebsphase stellt einen großen Teil des gesamten ökologischen Fußabdrucks des Gebäudes dar, weswegen für das Erreichen der Energieeffizienz geeignete Systeme für die Überwachung und Optimierung des Energiebedarfs in der Betriebsphase bereitgestellt werden müssen.

    - UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN

    Das Nachhaltigkeitskonzept umfasst neben den geplanten Maßnahmen direkt am Gebäude, im Rahmen der Außenanlagen und der dazugehörigen Infrastruktur auch diverse Analysen und Studien. Diese können sich sowohl auf den Betrieb der Anlage, ihre Auswirkungen auf die Umwelt als auch auf Kostenaspekte im Zusammenhang mit dem Projekt beziehen. Im Rahmen dieser Analysen und Studien ist es auch erforderlich, die Machbarkeit einer Sanierung bestehender Gebäude anstelle eines Neubaus zu prüfen, da im Hinblick auf die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der gebauten Umwelt berücksichtigt werden muss, dass Sanierungen eine deutlich umweltfreundlichere Lösung sind, die jedoch eine detaillierte finanzielle Überprüfung erfordert. Während des gesamten Projektverlaufs begleiten und unterstützen wir auch den Prozess der gewählten Zertifizierung und überprüfen die Komformität mit der geltenden Gesetzgebung, welche die Vorgaben bezüglich der Nachhaltigkeit bestimmt.

    BIM slika

    Beim nachhaltigen Bauen übernehmen alle Projektbeteiligten Verantwortung für Natur, Wirtschaft und Gesellschaft und sorgen so für ein Projekt, das alle drei Faktoren optimal beeinflusst. Dies erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung aller Aspekte der Nachhaltigkeit und eine erhöhte Entscheidungsfähigkeit in den frühen Phasen des Projekts. Die Einbeziehung aller Projektbeteiligten im Rahmen einer integralen Planung ist daher unabdingbar. Erfolgreich umgesetztes nachhaltiges Bauen zeigt sich in einem verringerten ökologischen Fußabdruck, einem verbesserten Wohlbefinden der Nutzer und einer Wertsteigerung der Immobilie. Die Zertifizierung der Anlage dient dabei als Erfolgsnachweis.

  • BERATUNGSLEISTUNGEN

    Technical due diligence (TDD), geodätische Beratung, bautechnische Studien, Revisionen und Rezensionen von Planungsunterlagen, Erhalt des Baurechts und andere Unterstützungs- und Beratungsleistungen ziehen sich durch alle Phasen des Investitionsprozesses. Dies geschieht um sicherzustellen, dass der Auftraggeber eine transparente Übersicht über die Investition und ihre Risiken behält.

    • H.1 BAUÖKONOMIE

      Die Bauökonomie ist ein eigenständiger, unabhängiger Fachbereich, der in allen Projektphasen einen realistischen Überblick über die geplanten Baukosten behält. Während der Leitung der Vergabe stellt sie die notwendige technische Unterstützung des Auftraggebers bis zur Unterzeichnung der Verträge mit den Ausführenden sicher.

    • H.1.1 KOSTENERMITTLUNG IN DEN EINZELNEN PROJEKTPHASEN

      In den einzelnen Projektphasen werden die Kosten wie folgt ermittelt:

    • H.1.1.1 Der Kostenrahmen v in der Grundlagenermittlung ist die Kostenermittlung auf Basis der Kosten für Grundstück, Planung, Verwaltungsverfahren und den Baukosten (Kosten für Rohbau und Ausbau, Außenanlagen und dazugehörige Infrastruktur).
    • H.1.1.2 Die Kostenschätzung in der Vorentwurfsphase berücksichtigt die Baukosten, Kosten für Außenanlagen und die dazugehörige Infrastruktur. Die Kostenschätzung (in €/m²) basiert auf den Erfahrungswerten bereits durchgeführter, vergleichbarer Projekte, unter Berücksichtigung der Preisschwankungen für Bauleistungen auf dem Markt.
    • H.1.1.3 Die Kostenberechnung in der Entwurfsphase berücksichtigt die Kostenstruktur und Kostengruppen für die Baukosten, Außenanlagen und die dazugehörige Infrastruktur, für die einzelnen Phasen und Gewerke. Die Kostenberechnung wird auf Basis der ungefähren Mengen für die einzelnen Gewerke der wichtigsten Elemente durchgeführt. Die Einheitspreise basieren auf den durchschnittlich erzielten Preisen kürzlich durchgeführter Ausschreibungen.
    • H.1.1.4 Die Ausschreibung und der Kostenanschlag in der Ausführungsplanung umfassen eine genaue Beschreibung aller notwendigen Arbeiten zur Errichtung des Gebäudes, der Außenanlagen und der dazugehörenden Infrastruktur. Der Kostenanschlag basiert auf der Ausführungsplanung für alle Gewerke.
    • H.1.2 VERGABE – BERATUNG ÜBER DEN VERGABEPROZESS UND LEITUNG DER VERGABE

      Die Leistung umfasst den gesamten Prozess der Vergabe und zwar:

    • H.1.2.1 Die informative Ausschreibung in der Entwurfsphase (IDP) wird durchgeführt, um die technisch und finanziell beste Lösung zu finden.
    • H.1.2.2 Die Ausschreibung in der Phase der Ausführungsplanung bzw. der Bauvorbereitung werden durchgeführt, um ausführende Firmen für die Errichtung des Gebäudes, den Ausbau, die Außenanlagen und die dazugehörende Infrastruktur auszuwählen. Die Leistung umfasst die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, die Identifikation potenzieller Ausführender, die operative Durchführung der Ausschreibung und die Sammlung der Angebote, deren Durchsicht und Vergleich sowie die Leitung der Verhandlungen, bis zur Vergabe der einzelnen Gewerke in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
    • H.1.3 ANALYSEN - FINANZIELLE VERGLEICHE IN DEN EINZELNEN PROJEKTPHASEN UND ANDERE ANALYSEN

      Die Analysen umfassen vor allem genaue Vergleiche und finanzielle Analysen in der Phase der informativen Vorausschreibung, als Grundlage für einfachere Entscheidungen über die ausgewählten Technologien. In der Phase der Vergabe und der Auswahl der besten Angebote dienen sie als Orientierung für die Verhandlungen mit den Ausführenden. In der Planungsphase werden Vergleiche zwischen den einzelnen Planungsphasen erstellt und finanzielle Abweichungen zwischen den einzelnen Phasen erfasst und die Gründe dafür analysiert. An Ende der Bauphase werden finale Vergleiche und eine Kostenanalyse durchgeführt.

    • H.1.4 BERICHTE - KOSTEN UND EINWIRKUNGSMÖGLICHKEITEN

      Dies umfasst eine Zusammenfassung der finanziellen Analysen in den einzelnen Projektphasen mit Erklärungen für die Bedürfnisse des Auftraggebers.

    • H.1.6 TERMINPLÄNE UND GELDFLUSS

      Dies umfasst die Erstellung eines groben Terminplans für die Ausführung des Roh- und Ausbaus, der Außenanlagen und der dazugehörenden Infrastruktur in der Phase der Ausschreibung mit dem dazugehörigen Plan der Geldflüsse unter Berücksichtigung der geschätzten Investition.

    • H.1.7 BIM 4D UND 5D – ERWEITERUNG DES 3D MODELLS UM WEITERE DIMENSIONEN: ZEIT UND KOSTEN

      BIM 4D stellt die vierte Dimension des Modellierens dar, in der wir dem 3D Modell des Gebäudes noch den Zeitverlauf des Bauvorhabens dazugeben. Das Modell wird zur Planung des Baus und zur Visualisierung des Terminplans genutzt. Mit Hilfe des Modells wird der kritische Weg des Bauvorhabens vorgezeichnet, um das Risiko durch Bauverzögerungen zu minimieren.

      BIM 5D ist die fünfte Dimension des Modellierens, wo wir dem 4D Modell noch die Baukosten hinzufügen. Das Modell wird zur Darstellung der Geldflüsse während des Baus genutzt. In BIM 5D wird eine Verbindung zwischen den einzelnen Bauteilen und den Positionen der Ausschreibung hergestellt. Diese kann auch unabhängig vom Zeitverlauf des 4D Modells erstellt werden.

      Die Bauökonomie ist eine wichtige Beratungsleistung, die dem Auftraggeber auf Basis von transparenten Verfahren finanzielle Sicherheit bei der Planung und konstante Kostenkontrolle bei der Projektentwicklung gibt. Die Bauökonomie koordiniert den Planer, das Projektmanagement und den Auftraggeber, damit jeweils rechtzeitig ökonomisch geprüfte Entscheidungen getroffen werden.

    • H.2 GEODÄSIE

      Unter die wichtigsten Unterstützungsleistungen, die eine Investition von der Absicht bis zur Fertigstellung des Objekts begleiten, fällt auch die Geodäsie. In der Anfangsphasen sichert sie qualitativ hochwertige Daten über den Bestand im Raum. Diese sind fachliche Grundlagen für weitere Entscheidungen über geplante Investitionen und Ausgangspunkt für weitere Planungen. Unsere geodätischen Leistungen teilen wir in die Katasterplanung, die sich mit dem Zustand der Parzellen, Gebäude und öffentlichen Infrastruktur sowie den Besitzverhältnissen einzelner Liegenschaften beschäftigt, sowie dem Ingenieursteil, der sich mit topographischen Messungen, Absteckungen und dem Monitoring befasst. Beide Teile sind in der Planungs- und Bauphase unverzichtbar und informieren den Auftraggeber über den tatsächlichen Stand. Das Verfahren beginnt meist mit der Regelung des Katasters und der Eigentümer, danach folgt die Erstellung eines Vermessungsplans und anderer Unterlagen für die Planung. Nach dem Erhalt der Baugenehmigung wird die Aussteckung gemacht, in der Bauphase folgen Kontrollmessungen, am Ende müssen die errichteten Gebäude im Kataster erfasst werden.

      Ohne geodätische Leistungen kann ein Bauvorhaben weder gestartet noch beendet werden, in den Phasen dazwischen sorgen sie für die Übereinstimmung der gebauten Realität mit den Plänen.

    • H.3 RECHTLICHE BERATUNG IM BEZUG AUF DIE PROJEKTENTWICKLUNG

      Die rechtliche Beratung bei der Entwicklung von Immobilienprojekten umfasst die Due Diligence Prüfung, Maßnahmenvorschläge und fachliche Unterstützung des Auftraggebers in allen sachenrechtlichen und obligatorischen Beziehungen. Die häufigsten Maßnahmen sind mit rechtlichen Prüfungen von Immobilien vor der finalen Entscheidung über die Investition durch den Auftraggeber (Stand laut Grundbuch, Belastungen des Grundstücks, Rechte Dritter an der Immobilie) und dem Aufsetzen von Kaufverträgen verbunden. In der Planungsphase liegt das Hauptaugenmerk auf dem Erhalt des Baurechts, falls der Auftraggeber nicht Eigentümer des Grundstücks ist. In diesen Umfang fallen auch Überbau (superficies), Dienstbarkeiten und Grundstückskonsolidierung (vertraglich und verwaltungsmäßig). Im Idealfall investiert der Auftraggeber gleichzeitig mit dem Grundstückskauf auch in die Errichtung der kommunalen Ausrüstung. Dabei ist die Basis für den Bau der Vertrag über die Aufschließung des Grundstücks, den der Auftraggeber mit der zuständigen Gemeinde abschließt. Vor dem Beginn der Bauphase liegt der Fokus der rechtlichen Unterstützung auf dem Abschluss von Bauund Ausführungsverträgen, welche dem Auftraggeber Sicherheit und Transparenz in der Beziehung zu den Ausführenden geben. Die rechtliche Beratung nach Abschluss der Bauphase umfasst hauptsächlich die Vorbereitung von Grundlagen zur Herstellung von Stockwerkseigentum und Vermietung / Verkauf der Immobilie, falls diese vom Auftraggeber nicht selbst genutzt wird.

  • I PROJEKTMANAGEMENT

    Das Projektmanagement ist eine eigenständige Beratungsleistung bei komplexen Projekten mit anspruchsvollen fachtechnischen und organisatorischen Aufgaben, bei denen im Normalfall eine große Zahl von Beteiligten involviert ist. Der Projektmanager hat den gesamten Investitionsprozess im Griff, er koordiniert und lenkt die interdisziplinäre Arbeit, er stellt einen konstanten Informationsfluss sicher, definiert Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten und überwacht den Arbeitsprozess sowie das Resultat der Planung. Dabei sorgt er für die Qualität der Arbeit, Kostenoptimierung und Einhaltung der vereinbarten Termine.

    Das Projektmanagement fällt in die anspruchsvollsten Beratungsleistungen im Investitionsprozess. Es wird von einem erfahrenen Projektmanager mit entsprechenden Kompetenzen und persönlichen Eigenschaften durchgeführt. Der Projektleiter berichtet und erklärt dem Auftraggeber die Projektlösungen und gewährleistet alle relevanten Informationen für wichtige Investitionsentscheidungen.

I.3 Verfahren zur Erstellung der Planungsunterlagen und Leistungen während der Ausführung

Postopek izdelave projektne dokumentacije in storitve med gradnjo

I.4 Organigramm der Baubeteiligten

Organizacija struktura udeležencev pri gradnji

II. Kostenbewertung von integralen Leistungen

ALLGEMEINES ÜBER DIE HONORARTAFEL

Die Honorartafel gründet auf der systematischen Ordnung der Spezifikationen der ganzheitlichen beratenden und planenden Leistungen unserer Architekten und Ingenieure. Die Spezifikationen sind an ähnliche Methodologien und Honorartafeln in Deutschland (www.hoai.de), Österreich (www.arching.at) und Großbritannien (www.architecture.com) angelehnt. Die Honorartafel ist an das slowenische Baugesetz angepasst und spiegelt die aktuelle slowenische und internationale Praxis wider.

Die Honorartafel ist für die Bewertung von Architekten- und Ingenieursleistungen für weniger anspruchsvolle, anspruchsvolle und komplexe Projekte mit Baukosten (Definition: Rohbau, Ausbau und Installationen auf dem Grundstück) von über 500.000 € ausgelegt.

Neben der Honorartafel gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Protim Ržišnik Perc arhitekti in inženirji d. o. o., die Standesregeln, Vorschriften und Gesetzgebung sowie die Grundsätze der bewährten Verfahren.

Die Honorartafel wird regelmäßig aktualisiert. Die letztgültige Version ist auf folgender Seite zu finden: www.protim.si/metodologija-vrednotenje

II.1 KOSTENBEWERTUNGSMETHODE FÜR UNSERE LEISTUNGEN

Die Honorartafel benutzt drei Methoden zur Kostenbewertung:

 ① = % der Baukosten

Die Kostenbewertung für planerische und beratend-überwachende Leistungen basiert auf der Kostenschätzung der Bau- und Außenanlagenkosten. Die Kosten werden laut DIN 276 unter Berücksichtigung der Kostengruppen 200 – 400 bewertet.

 ② = Bezahlung nach Stunden

Die Kostenbewertung für planerische und beratend-überwachende Leistungen basiert auf dem projektspezifischen Leistungsumfang (Stundensätze – vorgesehene oder abgerechnete planerische und beratende Stunden). Diese Methode kann auch für zusätzliche Leistungen verwendet werden, die in der Planungsphase auftreten.

③ = Ausführung durch externe Anbieter

Für die Leistungen von externen Anbietern (z.B. Elaborate, Expertisen, Studien) werden im Normalfall Angebote eingeholt. Die jeweiligen Ausführenden sind für ihre Leistungen direkt dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich, der Planer / die Bauüberwachung leitet und koordiniert die planerischen Leistungen externer Anbieter.

 

In der Kostenbewertung sind die MwSt. sowie Reise-, Manipulations- Material- und andere Kosten nicht inkludiert.

II.1 Fachbereiche der Honorartafel

METHODE ZUR FESTLEGUNG DES WERTS DER ANGEBOTENEN LEISTUNG (①, ② und ③)

Strokovne discipline in področje cenika

II.2 Verhältnis der Leistungswerte zwischen den Fachbereichen

Gilt für weniger anspruchsvolle und anspruchsvolle projekte (ohne anspruchsvolle technologische geräte)

Razmerje vrednosti storitev po strokovnih sklopih in disciplinah

Die Besonderheiten jedes einzelnen Projekts haben Einfluss auf das Verhältnis der Leistungswerte zwischen den Fachbereichen und Disziplinen.
Die rechnerische Grundlage für die Bestimmung des Werts der einzelnen Leistungen innerhalb der Honorartafel basiert auf dem Wert der Baukosten (laut Methode ①). Der Wert der einzelnen Disziplin (gezeigt mit einer Spanne von – bis) wird je nach technischer Spezifikation bzw. Anforderung des Projekts gewichtet.
Der Ausgangswert der Baukosten wird grundsätzlich in der Vorentwurfsphase (IDZ) festgelegt. Die Honorartafel wird für Projekte mit Baukosten von über 500.000 € (ohne MwSt.) verwendet.

II.3 Leistungsspezifikation

Storitveni sklopi

Download und Lesen der vollständigen Methodologie und bewertung integraler leistungen von architekten und ingenieuren, die außerdem Folgendes enthält:

  • II.5 Bewertung der Baukosten nach Projektphasen und Festlegung der Investitionsklasse
  • II.6 Festlegung der Korrekturfaktoren
  • II.7 Stundensätze
  • II.8 Weitere Leistungen und zusätzliche Kosten, welche nicht in der Honorartafel enthalten sind
  • II.9 Detaillierte Spezifikation der Leistungen unserer Architekten und Ingenieure
  • II.10 Allgemeine Geschäftsbedingungen